Heilverordnungen

Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie

Für die Verordnung medizinischer Heilmittel gelten bestimmte Regeln, die in der „Heilmittelverordnung“ verbindlich festgelegt sind. Zu Beginn einer Heilmittelverordnung wird geprüft, ob die Krankenkasse zuständig ist, was bei allen medizinischen Störungen und Krankheitsbildern der Fall ist.

Heilmittel bei Kindern werden nicht verordnet, wenn heilpädagogische, sonderpädagogische und psychologische Maßnahmen im Vordergrund stehen. Auch isolierte Lernstörungen oder Störungen wie Lese-Rechtschreibschwäche fallen in diese Kategorie. In diesen Fällen sind das Schulsystem und das Jugendamt zuständig, um Hilfestellung zu geben.
 
Eine Heilmittelverordnung erfolgt nur aufgrund einer ärztlich festgestellten Erkrankung mit entsprechender therapeutischer Indikation. Die Stellung einer Diagnose und Indikation zur Behandlung durch Therapeuten ist nicht vorgesehen, weshalb „Überweisungen“ an Heilmittelerbringer zu diesem Zweck ausgeschlossen sind. Allgemein gehaltene pädagogische Begriffe wie Entwicklungsverzögerung, Wahrnehmungsstörung, Konzentrationsmangel oder sensorische Integrationsstörung werden von den Krankenkassen nicht als medizinische Diagnosen anerkannt. Heilmittel dürfen nicht zur allgemeinen Förderung eines Kindes und nicht ohne klare Zielvorgabe an den Therapeuten verordnet werden.

Die Therapieziele müssen konkret und realistisch in einer bestimmten Zeit erreicht werden können, und das Kind muss motiviert sein. Die Therapieziele müssen klar überprüfbar sein, ähnlich wie bei der Verordnung eines Medikaments. Wie bei einer pädagogischen Förderung müssen sich Arzt und Eltern überlegen, was in welcher Zeit erreicht werden soll und wie man den Therapieerfolg überprüft. Im Gegensatz zur pädagogischen Förderung sind medizinisch verordnete Therapien stets zeitlich begrenzt.
 
Für eine Heilmitteltherapie müssen die Eltern eingebunden werden. Eine Anforderung an die Familie zur aktiven Mitwirkung ist notwendig und erfüllt eine wichtige Forderung der „Heilmittelrichtlinien“. Es ist ein Qualitätsmerkmal einer Heilmittelpraxis, „Hausaufgaben“ zur Umsetzung der Therapieziele im Familienalltag zu vergeben.
 
Die Leistungen für gesetzlich krankenversicherte Patienten müssen der Regel „wirtschaftlich, ausreichend, notwendig und zweckmäßig“ folgen. Das Verordnungsverhalten eines Arztes in der Heilmittelprüfung durch Krankenkassen wird an dieser Vorgabe gemessen. Wenn ihr Kind Probleme hat, beschreiben Sie bitte, wie der Alltag des Kindes dadurch belastet wird. Zudem benötigen wir schriftliche Informationen der Erzieher/innen, Lehrer/innen, hinter dem Download-Link unter diesem Text finden Sie das Heilmittelformular, das Sie bitte an die entsprechende Person weiterleiten und dann alle Unterlagen zum Termin mitbringen.

Heilmittelformular als PDF Download

Kinderärzte an der Delme
Lange Straße 79
27749 Delmenhorst

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